Neuigkeiten im Offenen Kunst und Kulturhaus

Corona und das OKH

Aktuell gelten keine speziellen COVID19-Schutzmaßnahmen mehr. Wer sich wohler fühlt, kann freilich weiterhin im Haus eine FFP2-Schutzmaske tragen.

Veraltete Infos:

o Für alle Zusammenkünfte in der Veranstaltungsstätte gilt die FFP2-Maskenpflicht oder die 3-G-Regel bei über 100 Teilnehmer:innen ohne zugewiesenen Sitzplatz, Details siehe hier Link.

o Generell gilt in der Veranstaltungsstätte sowie im Coop-Space wieder durchgängig eine FFP2-Maskenpflicht.
o Das Konsumieren von Getränken ist aktuell an der Theke untersagt bzw. wäre es lediglich an einem zugewiesenen Sitzplatz erlaubt.

Wie schon im letzten Winter werden wir das OKH nicht für private Feierlichkeiten über 25 Personen vermieten, da sich die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen kaum mit Geburtstagsfeiern und Co vereinbaren lassen. Wir ersuchen um Verständnis.

Veraltete Infos: Wir alle sind uns im Klaren, dass die Corona-Maßnahmen einen großen Mehraufwand bedeuten. Gleichzeitig sind wir froh, dass es während einer Pandemie überhaupt eine Möglichkeit gibt, zu veranstalten. Um diese Möglichkeit nicht zu verspielen, nehmen wir die Corona-Auflagen weiterhin ernst und versuchen als Veranstaltungsstätte das Beste daraus zu machen:

o Um im OKH veranstalten zu können, sind die Umsetzung des OKH Präventionskonzepts und die ordnungsgemäße Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Voraussetzung. Wir stehen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung und bieten bei Bedarf auch ein Webinar dazu an.

o Wie schon im letzten Halbjahr werden wir bis Ende September das OKH nicht für private Feierlichkeiten vermieten, da sich die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen kaum mit Geburtstagsfeiern und Co vereinbaren lassen. Wir wollen als Verein dafür nicht die Verantwortung übernehmen und ersuchen um Verständnis.

Veraltete Info:

Wir freuen uns sehr, das OKH seit Juli wieder bespielen zu können. Dafür setzen wir eine Reihe an Maßnahmen um, die Du hier findest: Link

o Um im OKH veranstalten zu können, wird entweder die Teilnahme bei einem unserer regelmäßigen Coronamaßnahmen-Workshops oder die Ausbildung zur/m Corona-Beauftragten/r (Rotes Kreuz) und ein Gespräch mit den OKH Coronabeauftragten vorausgesetzt. Für das OKH Präventionskonzept und den nächsten Workshoptermin bitte einfach via speaker@okh.or.at melden.

o Bis Frühlingsbeginn werden wir das OKH nicht für private Feierlichkeiten vermieten. Als halb-öffentliche Einrichtung müssten bei uns auch bei geschlossenen Veranstaltungen die Maßnahmen – wie Sitzplatzzuweisung oder Maskenpflicht – gelten, was bei Partys und Co eher unrealistisch ist und wir dafür als Verein nicht die Verantwortung übernehmen wollen. Wir ersuchen um Verständnis.

o Der kleine Saal im ersten OG steht – mangels Lüftung – bis Frühlingsbeginn lediglich für Kleingruppen (max. 6 Personen) zur Verfügung.

o Bei Bühnendarbietungen (Konzerte, Theater, Kabarett, Lesung, Vortrag, Film) im großen Saal ist die Veranstaltung mit zugewiesenen Sitzplätzen durchzuführen.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Wir bitten um Verständnis, dass wir in einer ersten Phase über den Sommer selbst Erfahrungswerte sammeln wollen, ehe wir (voraussichtlich) ab September wieder mit dem Vermieten von Räumlichkeiten beginnen können. Bei der Terminvergabe selbst haben Veranstaltungen Vorrang, die ihren ursprünglichen Termin aufgrund der Pandemie verschieben mussten - und einen neuen suchen. Insofern merken wir zwar neue Terminanfragen gerne vor, können diese allerdings und bis auf Weiteres noch nicht fix zusagen. Danke!

Das OKH hat bis auf Weiteres seinen Veranstaltungsbetrieb eingestellt: Bis mindestens 30. Juni bleibt das generelle Veranstaltungsverbot in Österreich aufrecht.

Der Nationalrat am 15. März auf unbestimmte Zeit die Versammlungsfreiheit auf maximal 5 Personen eingeschränkt, was natürlich einem de facto vollständigen Veranstaltungsverbot gleichkommt. Daher ist davon auszugehen, dass diese Einschränkungen auch über das bis 3. April geltende Veranstaltungsverbot hinausgehen.

Wie Ihr wahrscheinlich schon mitbekommen habt, sind neue Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-Virus in Kraft getreten. Unter anderem gibt es seit 11. März einen gültigen Erlass vom Gesundheitsministerium, der Indoor-Veranstaltungen ab 100 und Outdoor-Veranstaltungen ab 500 TeilnehmerInnen bis 3. April um 12:00 untersagt. Das betrifft freilich auch das Programm im OKH stark: Konkret bedeutet das, dass wir leider alle geplanten Veranstaltungen im März absagen müssen, die diesen Richtwerten entsprechen. Um unsere Gäste vor einer möglichen Ansteckung zu schützen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus zu leisten, haben wir uns dazu entschieden, all unsere, auch kleineren Eigenveranstaltungen in diesem Zeitraum abzusagen bzw. zu verschieben. Wir bemühen uns um Ersatztermine und danken für Euer Verständnis!

Für kleinere Veranstaltungen von MieterInnen spricht der OKH-Vorstand ebenfalls die Empfehlung zur Absage aus, überlässt aber die endgültige Entscheidung den jeweiligen OrganisatorInnen. Für aktuelle Infos dazu bitte direkt Kontakt mit den VeranstalterInnen aufnehmen bzw. die Programmseite besuchen.

Nähere Infos zur Rückerstattung bereits erworbener Vorverkaufstickets folgen – wir stehen mit unserem Ticketpartner ntry.at diesbezüglich in Kontakt. Die KUPF OÖ betreibt für alle VeranstalterInnen ein Carona-FAQ: Link

(Letzte Änderung: 14.11.2021)

Infos:

Aktuell geltende Verordnung in OÖ (15.11.2021)
Stellungnahme der KUPF - Kulturplattform OÖ (14.11.2021)

Archiv:

OKH Presseaussendung vom 10.08.2020: OKH Sommerkonzerte
OKH Presseaussendung vom 26.06.2020: OKH wird wachgeküsst
Empfehlungen des Gesundheitsministeriums für VeranstalterInnen
FAQ der IG Kultur und FAQ der KUPF

OKH Presseaussendung vom 12.3.2020: Veranstaltungsbetrieb pausiert
Verordnung Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 11.3.2020
AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)
Bundesministerium für Gesundheit
Weltgesundheitsorganisation (WHO)